Networker Ruhr

 

Ausbildereignungsprüfung

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Ausbildereignungsverordnung (AEVO) müssen erstmalig ausbildende Unternehmen aller  Wirtschaftsbereiche ab dem  01.08.2009 den Nachweis ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine Prüfung erbringen. Gemeinsam mit dem bfw in Gelsenkirchen bietet der ruhr networker e.V. im Rahmen des Förderprojektes JOBSTARTER IT-AiR (IT-Ausbildung im Ruhrgebiet) Unternehmen Unterstützung an. Unter Erfüllung gewisser Voraussetzungen können die Kosten für die Eignungsprüfung von der Programmstelle des Bundesministeriums (BMBF) übernommen werden. 

Weitere Infos unter: http://www.bmbf.de/pub/aevo_banz.pdf 

Bei Fragen steht Ihnen Frau Eleni Goura (T:0201/8127900 oder M: Eleni.Goura@ruhr-networker.de) gerne zur Verfügung.